In Deutschland leitet und beaufsichtigt ein Strahlenschutzbeauftragter (auch SSB) Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (siehe u. a. §§ 31 bis 33 Strahlenschutzverordnung StrlSchV, §§ 13 bis 15 Röntgenverordnung RöV).

Aufgaben

Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem

  • Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
  • Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc.
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
  • Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z.B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung)
  • Jährliche Unterweisungen des Personals

Anforderungen

Strahlenschutzbeauftragte müssen die erforderliche Fachkunde (§13 RöV Abs. 3 bzw. § 30 StrlSchV) besitzen, die durch die für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung und praktische Erfahrung erworben werden kann. Ebenfalls Voraussetzung für die Bestellung einer Person zum Strahlenschutzbeauftragten ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten entsprechenden Strahlenschutzkurs sowie an Fortbildungsmaßnahmen zum Erhalt dieser Fachkunde. Durch die erfolgreiche Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen wird die Fachkunde alle fünf Jahre aufgefrischt. Geschieht dies nicht, folgt der Verlust der Fachkunde. Um die Fachkunde dann wiederzuerlangen muss z. B. im Bereich der Tiermedizin ein Kurs von mindestens 24 Stunden à 45 Minuten absolviert werden.

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